Steuerrecht
Steuerliche Beratung
Keine Rechtsmaterie ändert sich in Deutschland so schnell wie das Steuerrecht. Was letztes Jahr noch eine zulässige Gestaltung war, kann dieses Jahr bereits eine Steuerhinterziehung bedeuten. Gerade das Verhältnis zwischen einer GmbH und ihren Gesellschafter-Geschäftsführern hat sich zu einem weiten Spielfeld der Betriebsprüfung und Steuerrechtsprechung entwickelt. Aber auch in anderen Bereichen wird der Handlungsspielraum für Unternehmen immer enger und der fiskalische Druck immer größer. Ein Beispiel dazu ist die steuerliche Handhabung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei einem Überschussrechner. So wird das Steuerrecht noch mehr als in der Vergangenheit zu einem Rechtsbereich, den ein Unternehmer fortlaufend zu beachten hat. Nur wenige Entscheidungen eines Unternehmers haben nicht auch steuerliche Konsequenzen. Hier gilt es bereits im Vorfeld der Entscheidung die steuerlichen und vertragsrechtlichen Hintergründe zu berücksichtigen. Und ist die Betriebsprüfung erst einmal im Hause, bedarf sie einer sorgfältigen Begleitung, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Steuerliche Rechtsbehelfe
Ist dann ein Rechtsmittelverfahren unvermeidlich, ist bereits das Einspruchsverfahren als erste Instanz sehr wichtig zu nehmen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Verfahrensgestaltung auszunutzen. Hier sind häufig noch Verständigungsmöglichkeiten gegeben, die im späteren Gerichtsverfahren nur noch sehr bedingt genutzt werden können. Faktisch ist die Rechtsstellung des Klägers im finanzgerichtlichen Prozess nicht einfach, denn er hat die ihn entlastenden Umstände selbst beizubringen. Das Amtsermittlungsverfahren hilft dem Kläger nur sehr begrenzt. Wurden nicht im Vorfeld die notwendigen Beweise für die Zulässigkeit eines streitigen steuerlichen Sachverhalts beschafft, wird es regelmäßig schwierig, mit der Argumentation beim Finanzgericht durchzudringen.
In all diesen Verfahrensschritten begleite und berate ich meine Mandanten. Das Beste ist natürlich noch immer die Wahl einer Konstruktion, die später zu keinen Auseinandersetzungen führt. Aber manchmal gibt es eben kein klares ja oder Nein, so dass hier Grenzfälle, auch aus Haftungsgründen, sorgfältig ausgelotet werden müssen. Hier stehe ich meinen Mandanten auch mit dem notwendigen Nachdruck zur Seite um deren Interessen durchzusetzen.
Gemeinnützigkeit
Ein besonderer Schwerpunkt meiner steuerlichen Tätigkeit ist die Gemeinnützigkeit. Fragen des Geschäftsberichts, aber auch der Bilanzierung sind zu beantworten um nachteilige Steuerfolgen zu vermeiden. Entscheidungen über Investitionen und Umstrukturierungen im Unternehmen bedürfen bei gemeinnützigen Unternehmen besonderer Sorgfalt um z.B. die gesetzliche Vermögensbindung nicht zu unterlaufen oder gar Fördermittel zurückzahlen zu müssen.