§ STEUERRECHT

Das Steuerrecht ist keine exakte Wissenschaft. Die Steuergesetze formulieren allgemeine Tatbestände, die natürlich nicht immer auf alle in Frage kommenden Sachverhalte passen. Und je nachdem, wie das Gesetz interpretiert wird, heißt es Steuer zahlen oder keine Steuer zahlen. Dabei wird die Frage, was zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten ausreichend ist, naturgemäß vom Steuerpflichtigen häufig anders beantwortet als vom Finanzamt.

Die Steuerverwaltung hat machtvolle Instrumente zur Verfügung, um seine Auffassung von der Richtigkeit von Buchhaltung und Jahresabschluss durchzusetzen. Insbesondere Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteuerprüfungen dienen zur Kontrolle der steuerlichen Pflichterfüllung und sind regelmäßig Anlass umfangreicher Auseinandersetzungen.

Wir helfen unseren Mandanten durch Prüfungen aller Art. Dazu gehört idealerweise eine umfassende Vorbereitung der Prüfung und eine so sachgerechte wie kritische Begleitung der Prüfertätigkeit. In unserem Büro stellen wir den Prüfern einen gesonderten Raum zur Verfügung, wo die Prüfung erfolgen kann. Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf eine Schlussbesprechung, die wir im Kleinen wie im Großen vorbereiten und an der wir anschließend teilnehmen. Der Fiskus muss das Geld bekommen, was ihm zusteht, aber auch keinen Cent mehr.

Soweit Steuerbescheide erlassen werden, mit denen der Steuerpflichtige nicht einverstanden ist, führen wir das Einspruchsverfahren und natürlich auch das Klageverfahren vor dem Finanzgericht in Greifswald für unsere Mandanten durch. Soweit zweckmäßig bemühen wir uns um einen Zahlungsaufschub oder um eine Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Bei all diesen Streitigkeiten und Rechtsmitteln sollte jedoch ein wichtiger Aspekt nicht außer Acht gelassen werden: bei der Beantwortung der Frage, wie viele Steuern nun zu bezahlen sind, sprechen wir letztlich immer über Geld und nur ganz selten über Fragen der Steuergerechtigkeit. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten will der Fiskus möglichst viele Steuereinnahmen und ich als Vertreter meiner Mandanten möchte dem Fiskus im Rahmen der Gesetze möglichst wenig geben. Vor diesem Hintergrund müssen die erreichbaren Ziele auch mit den damit verbundenen Kosten verglichen werden. Was nützt es, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung höher sind, als die steuerlichen Ersparnisse.