erstellt am 19. Februar 2012 von RA Klaus Karsten
Betriebsprüfung und ärztliche Pflicht zur Verschwiegenheit
In einem Urteil vom 16.11.2011 (Az.: 4 K 4819/08) hat sich das FG Baden-Württemberg mit der Frage befasst, ob dem Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung steuerliche Datensätze zu überlassen sind, in denen sich auch Patientennamen befinden.
Das Finanzgericht hat nochmals deutlich gemacht, dass ein Steuerpflichtiger seine Datenerfassung so zu organisieren hat, dass er zum einen seinen […]