erstellt am 29. Januar 2012 von RA Klaus Karsten
Umsatzsteuerfreiheit ambulanter Umsätze in Praxiskliniken
1. Die umsatzsteuerliche Einordnung der von Praxiskliniken erwirtschafteten Umsätze hat seit dem JStG 2009 eine grundsätzliche Neuordnung erfahren. Kam es bis dahin -verkürzt gesagt - auf einen Umsatzanteil von mindestens 40% durch die Behandlung gesetzlich Versicherter an, ist nun die Trägerschaft für die ambulanten und stationären Umsätze von entscheidender Bedeutung. In vielen Fällen wurde auf […]