erstellt am 14. Oktober 2011 von RA Klaus Karsten

Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen

Das FG Düsseldorf (Urteil vom 05.09.2011, Az.: 1 V 2325/11 A(E)) hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen.

Nach § 233a AO hat der Fiskus Steuererstattungen grundsätzlich zu verzinsen. Diese Zinsen sollen vom Steuerpflichtigen nach einer Änderung des § 20 (1) Nr.7 EStG durch das Jahressteuergesetz 2010 wieder als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Nach Auffassung des 1. Senats des Finanzgerichts sprechen gewichtige Gründe gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die gesetzliche Neuregelung gegen das aus dem Rechtstaatsprinzip des Grundgesetzes folgende Rückwirkungsverbot verstoße.

Gegen das Urteil ist die Revision zugelassen worden, so dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Dieses Urteil kann als Grundlage dienen, um in vergleichbaren Fällen über einen Einspruch die Steuerbescheide bis zur Entscheidung des BFH offen zu halten.

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