erstellt am 11. Juli 2011 von RA Klaus Karsten
Umsatzsteuerfreiheit konsiliarärztlicher Leistungen
Ein Konsiliararzt erbringt seine ärztliche Leistung nicht in seiner Praxis oder in der Wohnung des Patienten, sondern in einem Krankenhaus. Folgt daraus die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen?
Das Umsatzsteuergesetz hat zwar den § 4 Nr.14 redaktionell grundsätzlich nach dem Ort der Leistungserbringung aufgeteilt, jedoch keine Behandlungsorte aufgeführt, an denen die ärztli-che Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. So kann der […]