erstellt am 13. Juni 2011 von RA Klaus Karsten
Inkasso von Krankenhauszuzahlungen
Das GKV-Finanzierungsgesetz vom 22.12.2010 hat auf Anregung des Gesundheitsausschusses das Inkasso der Zuzahlung von Krankernhauspatienten geändert.
Nach den §§ 39 (4), 61 S. 2 SGB V sind gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an, innerhalb eines Kalenderjahres für längs-tens 28 Tage, eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag […]