erstellt am 26. April 2011 von RA Klaus Karsten
Mehrfache sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 06.11.2011 (7 AZR 716/09) erklärt, dass eine sachgrundlose Befristung eines neuen Arbeitsverhältnisses nur dann möglich ist, wenn die letzte Beschäftigung des Arbeitnehmers länger als drei Jahre zurück liegt.
Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund ist nur dann zulässig, wenn bei demselben Arbeitgeber nicht zuvor bereits ein befristetes oder unbefristetes […]