erstellt am 21. Januar 2011 von RA Klaus Karsten
steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten
Der Gesetzgeber lässt unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass Krankheitskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Die Krankheitskosten werden dann als sog. „außergewöhnliche Belastungen“ angesetzt. Diese sind auf der letzten Seite des Einkommensteuermantelbogens anzugeben.
Berufskrankheiten
Zunächst einmal können Kosten, die mit der Behandlung einer typischen Berufskrankheit in Verbindung stehen, sowie Kosten zur Vorbeugung gegen diese, Werbungskosten bei den fraglichen Einkünften […]