erstellt am 20. November 2010 von RA Klaus Karsten
Privatnutzung eines Leichenwagens als Arbeitslohn
Ein Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens hatte sich vertraglich zusichern lassen, ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzen zu dürfen. Zu diesem Zweck stellte ihm sein Arbeitgeber einen Leichenwagen zur Verfügung. Der Arbeitnehmer war der Auffassung, dass dieses Fahrzeug nicht als vertragliche Erfüllung gewertet werden dürfe.
Das LAG Köln (Urteil vom 19.11.2009, 7 Sa 879/09) gab dem Kläger recht, […]