erstellt am 21. Juli 2009 von RA Klaus Karsten
Notfallbehandlung in Privatkliniken
In Notfällen können nach § 76 (1) Satz 2 SGB V auch Krankenhäuser ohne Kassenzulassung Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen.
Die Notfallbehandlung kann sowohl die ambulante wie auch die stationäre Versorgung umfassen, auch wenn § 39 (1) SGB V, der die Modalitäten der Krankenhausbehandlung regelt, eine dem § 76 (1) Satz 2 SGB V entsprechende ausdrückliche Klarstellung nicht enthält. Wird ein gesetzlich versicherter […]