erstellt am 18. Mai 2009 von RA Klaus Karsten
Einsicht in Patientenunterlagen durch Erben
Ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenunterlagen des Krankenhauses ist grundsätzlich höchstpersönlich und kann nicht vererbt werden. Allerdings beinhaltet der Anspruch auf Akteneinsicht auch eine vermögensrechtliche Komponente, die auf die Erben übergehen kann. Dieser vermögensrechtliche Einschlag ergibt sich daraus, dass die Kenntnis der Krankenunterlagen der Klärung von vermögensrechtlichen Ansprüchen dienstbar gemacht werden kann. Erben können […]