erstellt am 20. März 2009 von RA Klaus Karsten
Neuregelung des USt-Pflicht von Heilbehandlungen
In Art. 7 des Gesetzes werden auch Bestimmungen des UStG geändert. Hintergrund dieser Änderung war die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU vom 28.11.2006. Diese Richtlinie enthält auch Vorgaben für den Umfang einer Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im weiteren Sinne.
Unverändert sind die zentralen Leistungen niedergelassener Ärzte nach § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Zu diesen Leistungen […]