erstellt am 10. August 2008 von RA Klaus Karsten
Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung
Der Beschluss der Großen Senats des BSG vom 25.09.2007 über die Überprüfbarkeit der medizinischen Entscheidungen des aufnehmenden Arztes im Krankenhaus hat hohe Wellen geschlagen. Tatsächlich dürften die Auswirkungen auf die tägliche Entscheidungen jedoch eher gering sein.
In einer Entscheidung vom 07.05.2008 hat das LSG Nordrhein-Westfalen (L 11 KR 61/07) die Entscheidung des Großen Senats angewandt und ausgeführt. Danach hat der Krankenhausarzt weiterhin das Recht und die Pflicht zu entscheiden, ob eine Krankenhausbehandlung erforderlich oder eine ambulante Behandlung ausreichend ist. Die Annahme des Krankenhausarztes über das Vorliegen der Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme verlangt eine vorausschauende Betrachtungsweise und muss nach objektiven Maßstäben medizinisch vertretbar sein.
Die Entscheidung des Arztes ist von Gerichtes nachprüfbar und kann auch noch nachträglich verneint werden. Letztendlich werden also in der Mehrzahl der Fälle medizinische Gutachter vom Gericht beauftragt, um die Vertretbarkeit der Krankenhausbehandlung zu prüfen.
Für die Praxis bedeutet dieses Urteil, dass die Aufnahme und die sie tragenden wesentlichen medizinischen Gründe besser denn je dokumentiert sein müssen. Es geht nicht darum, ob die Entscheidung des Arztes falsch war, sondern nur darum, ob sie nach dem damaligen Kenntnisstand medizinisch objektiv vertretbar war. Diese Überlegungen müssen sich aus der Patientenakte ergeben.