erstellt am 11. Juli 2008 von RA Klaus Karsten
Vergütungspflicht bei erschlichener Krankenhausbehandlung
Im vorliegenden Fall, hatte der nicht versicherte Patient mit einer Krankenversichertenkarte eines anderen sich zunächst ambulant behandeln lassen. Der Arzt überwies den Patienten zur stationären in das Krankenhaus. Die dortigen Erklärungen gab der Patient unter Angabe des namens auf der Versichertenkarte ab. Die Krankenkasse gab eine Kostendeckungszusage für den auf der Versichertenkarte angegeben Patienten gegenüber […]