erstellt am 8. Juli 2008 von RA Klaus Karsten
Gewerbliche Infizierung freiberuflicher Einkünfte
Die gewerbliche Infektion freiberuflicher Einkünfte von Ärzten kann zu ungeplanten Steuernachforderungen führen.
Ein Berechnungsbeispiel: Der Praxisumsatz beträgt 200.000 Euro und der Gewinn 70.000 Euro. Der gewerbliche Umsatzanteil von 3.000 Euro führt zu einem gewerblichen Gewinn von 70.000 Euro. Der Arzt hat also bei einem Hebesatz von 420% Gewerbesteuer in Höhe von 10.290 Euro an die Kommune […]