erstellt am 28. Januar 2008 von RA Klaus Karsten
Das Gesellschaftsmodell in der integrierten Versorgung
Noch immer bestehen zahlreiche Verträge über Modelle zur integrierten Versorgung in der Form des Gesellschaftsmodells. Diese Gestaltungsvariante birgt für die Beteiligten nicht unerhebliche Risiken.
Der in der Vergangenheit übliche Vertrag zwischen einer Krankenkasse und einigen Leistungserbringern zur Erbringung von Leistungen innerhalb der integrierten Versorgung begründet regelmäßig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zwischen den Vertragspartnern.
Voraussetzungen einer GbR
Eine […]