erstellt am 7. Dezember 2007 von RA Klaus Karsten
vGA bei strukturellen Verlusten kommunaler Betriebe
In einer Entscheidung vom 22.08.2007 (Az.: I R 32/06) hat der BFH entschieden, dass eine Querfinanzierung zwischen mehreren kommunalen Gewinn– und Verlustbetrieben keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.
Der BFH hat zugleich darauf hingewiesen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegen kann, wenn eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im Interesse ihrer Gesellschafter liegen und bei der Gesellschaft […]