erstellt am 27. Oktober 2007 von RA Klaus Karsten
Betriebsaufspaltung gemeinnütziger Körperschaften
In einer Entscheidung vom 29.03.2006 (X R 59/00) hat der BFH entschieden, dass die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebsgesellschaft im Falle der Betriebsaufspaltung auch für Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens gilt.
Der BFH begründet seine Auffassung damit, dass die steuerliche Qualifikation des Betriebsunternehmens in gewerbesteuerlicher Hinsicht auch die des Besitzunternehmens bestimmt. Insoweit sei es folgerichtig, wenn auch die Gewerbesteuerbefreiung des […]