erstellt am 15. Mai 2007 von RA Klaus Karsten
Steuerliche Behandlung von Geschenken
Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen (z.B. Geschenke) an Kunden und Geschäftsfreunde stellen für den Empfänger regelmäßig einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Dieser muss einkommenssteuerlich beim Empfänger berücksichtigt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Geschenke an jeweils einen Empfänger innerhalb eines Kalenderjahres einen Gesamtwert von 35Euro nicht übersteigen.
Um die Besteuerung beim Empfänger zu vermeiden kann der […]