Herzlich willkommen,
auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Klaus Karsten. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Fragen des Steuerrechts und Gesundheitsrechts. Ich bin bundesweit tätig und betreue niedergelassene Ärzte, Netzwerke und Krankenhäuser.
Das Gesundheitswesen ist im Umbruch begriffen. Leistungserbringer müssen sich zunehmend betriebwirtschaftlichen Herausforderungen stellen. Fragen des unternehmerischen Konzepts und deren steuerlichen Folgen bedürfen einer vorrangigen Beantwortung.
Auf dieser Seite werden aktuelle und informative Aspekte aus dem Bereich des Steuerrechts und des Gesundheitsrechts veröffentlicht. Für Ihre Fragen und weitere Informationen stehe ich gerne unter karsten@healthtax.de zur Verfügung.
Das Neueste...
erstellt am 16. Januar 2012 von RA Klaus Karsten
Vorsteuerabzug und Rechnungskorrektur
Wird von der Finanzverwaltung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis formal beanstandet, kann diese Rechnung vom Aussteller entsprechend korrigiert werden. Der Vorsteuerabzug wird von der Finanzverwaltung erst in dem Monat akzeptiert, in dem die einwandfreie (korrigierte) Rechnung vorliegt. Der Vorsteuerabzug wird also erst verneint und dann später wieder akzeptiert. Der wirtschaftliche Nachteil für den Steuerpflichtigen liegt in der Verzinsung des Vorsteuerbetrags.
Der EuGH öffnet mit […]
erstellt am 16. Januar 2012 von RA Klaus Karsten
Prüfungseinleitung nach § 275 (1c) SGB V
Zur Prüfung der Abrechnung von Krankenhausleistungen zeigt die Krankenkasse bzw. der beauftragte MDK häufig zeitnah nach Rechnungseingang dem Krankenhaus eine beabsichtigte Prüfung eines bestimmten Aufenthalts an. Dann vergehen regelmäßig mehrere Wochen oder auch Monate, bis der MDK die Vorlage konkreter Unterlagen anfordert, auf deren Grundlage die Prüfung dann erfolgt. Fraglich ist, ob diese Vorgehensweise dem Beschleunigungsgebot des § 275 […]